City Taxi Vallendar und Krankenfahrten Vallendar

Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Wir rechnen die Fahrten direkt für Sie ab. Hierfür benötigen wir lediglich eine vollständig und korrekt ausgefüllte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Transportschein vom Arzt).
Ob in Vallendar, Koblenz, Mainz oder deutschlandweit: Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.
Krankenfahrten nach Koblenz – Zuverlässig zu Ihrer Therapie
Strahlentherapie Krankenfahrten Koblenz

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- Praxis Dr. von Essen
- Strahlentherapie am Kemperhof
- Praxis Dr. von Essen
Chemotherapie Krankenfahrten Koblenz

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- Onkologische Schwerpunktpraxis Dr. Weide & Kollegen
- Onkologie / Tumorzentrum am Kemperhof
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- Direkte Abrechnung: Wir rechnen bei dem Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, dem sogenannten Transportschein, direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie sich um die Bürokratie überhaupt keine Sorgen machen müssen.
- Feste Ansprechpartner: Auf Wunsch bemühen wir uns stets darum, Ihnen für die gesamte Dauer Ihrer Therapie dieselben Fahrer bereitzustellen, damit Sie sich von Anfang an gut aufgehoben und vertraut fühlen.
- Pünktlichkeit & Geduld: Wir planen unsere Fahrtzeiten sowie eventuelle Wartezeiten sehr flexibel ein, falls Ihre medizinische Behandlung doch einmal etwas länger dauern sollte als ursprünglich geplant.
- Hilfe von Tür zu Tür: Unsere geschulten Fahrer unterstützen Sie selbstverständlich sowohl beim Ein- als auch beim Aussteigen und begleiten Sie zudem auf ausdrücklichen Wunsch bis direkt in die Praxis hinein.
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Daher fallen folgende Leistungen unter die Krankenbeförderungen.
- Dialysebehandlung und Feriendialyse
- Krankenfahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie
- Stationäre Behandlung
- Ambulante Operationen
- Ambulante Behandlung
- Krankenfahrten bei einem Arbeitsunfall
- Zu Universitätskliniken
Allgemeine Informationen
0261 – 1 333 777 Wir stehen helfend an Ihrer Seite!
Kostenerstattung für Krankentransporte: Das müssen Sie beachten
Damit Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt, müssen generell zwei Bedingungen erfüllt sein:
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- Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt muss die Notwendigkeit der Fahrt vorab bescheinigen.
- Vorherige Genehmigung: Die Verordnung muss vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden.
Wichtige Ausnahme: Fahrten ohne vorherige Genehmigung
In bestimmten Fällen ist keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Die ärztliche Verordnung reicht direkt aus für:
- Krankenhausaufenthalte: Voll- oder teilstationären Behandlung (einschließlich Notfalleinlieferungen und Entlassungen).
- Ambulante Operationen: Fahrten zu ambulanten OPs sowie zu den direkt dazugehörigen Vor- oder Nachuntersuchungen.
- Arbeitsunfälle: Fahrten nach Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg (hier greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung).
- Schwerbehinderung: Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder Bl (blind).
- Pflegebedürftigkeit: Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Personen mit Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt
- Dialyse-Patienten: Fahrten zur regelmäßigen Dialysebehandlung.
- Krebspatienten: Fahrten zur laufenden Strahlentherapie oder Chemotherapie.
- Ambulante Fahrten: nur noch in medizinischen Ausnahmefällen
- Vergleichbare Fälle: Andere Langzeitbehandlungen mit einer ähnlich hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum
Krankenfahrten für Privatversicherte: Unkompliziert & Direkt
Sie sind privat versichert und benötigen eine medizinisch notwendige Fahrt? Bei uns von Taxi Vallendar genießen Sie vollen Komfort ohne bürokratische Hürden.
- Kein Transportschein nötig: Sie müssen vorab kein Formular bei uns einreichen.
- Keine Genehmigung erforderlich: Wir fahren direkt, ohne Wartezeit auf die Kasse.
- Es gibt keine Zuzahlung vor Ort: Sie zahlen im Taxi keinen Eigenanteil.
So funktioniert die Abrechnung:
Am Ende des Monats oder nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine korrekt ausgestellte Gesamtrechnung. Diese Rechnung können Sie ganz einfach bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.
Zuzahlung bei der Krankenbeförderung
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- Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Fahrpreises.
- mindestens 5 Euro pro Fahrt.
- höchstens 10 Euro pro Fahrt.
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- Pro Fahrt: Einige Kassen berechnen jede Fahrt (teils sogar Hin- und Rückfahrt separat).
- Teilweise: Andere Kassen verlangen nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
- Wartezeiten: Fallen Wartezeiten an, werden diese immer der Rückfahrt zugerechnet.
Wussten Sie schon, dass Sie pro Kalenderjahr nur einen ganz bestimmten Teil an Zuzahlungen selbst bezahlen müssen? Normalerweise liegt diese gesetzliche Grenze bei genau 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Wenn Sie jedoch wegen einer chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, dann halbiert sich dieser Wert sogar auf lediglich 1 Prozent.
- Quittungen sammeln: Heben Sie jede Quittung sorgfältig auf, da mittlerweile nicht mehr nur Medikamente zählen, sondern unter anderem auch Fahrtkosten, Heilmittel, Hilfsmittel sowie Krankenhaustage angerechnet werden.
- Antrag stellen: Sobald Sie Ihre persönliche Grenze erreicht haben, senden Sie die gesammelten Belege zusammen mit einem Antrag an Ihre Krankenkasse. Folglich zahlen Sie dann für den gesamten Rest des Jahres keinen einzigen Cent mehr dazu.
Taxi Vallendar – Ihre moderne Mobilitätslösung für Vallendar und Umgebung
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- Transparente Abrechnung: Privatversicherte erhalten von uns eine ordnungsgemäße Rechnung zur unkomplizierten Einreichung bei ihrer Kasse.
- Persönliche Unterstützung: Wir fahren Sie nicht nur, wir helfen Ihnen auch. Bei Fragen rund um die Organisation Ihrer Fahrt beraten wir Sie jederzeit gerne.
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Telefon 0261 – 1 333 777

