[vc_row][vc_column][vc_column_text]City Taxi Vallendar und Krankenfahrten Vallendar

Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Wir rechnen die Fahrten direkt für Sie ab. Hierfür benötigen wir lediglich eine vollständig und korrekt ausgefüllte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Transportschein vom Arzt).
Ob in Koblenz oder deutschlandweit: Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.
Daher fallen folgende Leistungen unter die Krankenbeförderungen.
- Dialysebehandlung und Feriendialyse
- Krankenfahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie
- Stationären Behandlung
- Ambulanten Operation
- Ambulanten Behandlung
- Krankenfahrten bei einem Arbeitsunfall
- Zur Universitätskliniken
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column css_animation=“bounceIn“][like_sc_header type=“h2″ size=“default“ style=“default“ align=“default“ header=“Was kostet die Krankenfahrten?“ subheader=““ text=““ icon_fontawesome=““ icon_type=“hidden“ id=““ class=““][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Allgemeine Informationen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Abgesehen vom gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse sowie eine ärztliche Verordnung – um alles Weitere kümmern wir uns.
Beim Ein- und Aussteigen sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich. Nutzen Sie auch unseren komfortablen Tür-zu-Tür-Service: Unser Fahrpersonal kümmert sich aufmerksam um Ihr Gepäck, Ihren Gehwagen oder Ihren Klapprollstuhl.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auch aktiv bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Taxi Vallendar.
Wir stehen helfend an Ihrer Seite! [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][like_sc_header type=“h2″ size=“small“ style=“default“ align=“default“ header=“Wie bekomme ich die Genehmigung für eine Krankenfahrt durch die Krankenkasse?“ subheader=““ text=““ icon_fontawesome=““ icon_type=“hidden“ id=““ class=““][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]
- Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt muss die Notwendigkeit der Fahrt vorab bescheinigen.
- Vorherige Genehmigung: Die Verordnung muss vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden.
- Krankenhausaufenthalte: Fahrten zur voll- oder teilstationären Behandlung (einschließlich Notfalleinlieferungen und Entlassungen).
- Ambulante Operationen: Fahrten zu ambulanten OPs sowie zu den direkt dazugehörigen Vor- oder Nachuntersuchungen.
- Arbeitsunfälle: Fahrten nach Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg (hier greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung).
- Schwerbehinderung: Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder Bl (blind).
- Pflegebedürftigkeit: Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Personen mit Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt
- Dialyse-Patienten: Fahrten zur regelmäßigen Dialysebehandlung.
- Krebspatienten: Fahrten zur laufenden Strahlentherapie oder Chemotherapie.
- Ambulante Fahrten: nur noch in medizinischen Ausnahmefällen
- Vergleichbare Fälle: Andere Langzeitbehandlungen mit einer ähnlich hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum
Setzen Sie sich nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung, City Taxi Vallendar 0261 – 1 333 777 beraten und unterstützen Sie gern.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][like_sc_header type=“h2″ size=“default“ style=“default“ align=“default“ header=“Krankenfahrten für Privatversicherte?“ subheader=““ text=““ icon_fontawesome=““ icon_type=“hidden“ id=““ class=““][/vc_column][vc_column width=“1/2″][like_sc_header type=“h2″ size=“default“ style=“default“ align=“default“ header=“Unfallkasse, Berufsgenossenschaft wird eine Genehmigung benötigt?“ subheader=““ text=““ icon_fontawesome=““ icon_type=“hidden“ id=““ class=““][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
Privatversichert? – Auch kein Problem!
Sie bekommen von uns monatlich bzw. am Ende der Behandlung. Vor allem eine korrekte ausgestellte Rechnung. Diese können diese dann mit Ihren zuständigen Stellen abrechnen.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Nein hierzu benötigen Sie nur den Krankentransportschein. Sie brauchen keine Genehmigung des Kostenträgers. Außerdem ist keine Zuzahlung nötig.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][vc_column_text]Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen? Zu Krankenfahrten oder bezüglich der Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse? – Dann sind wir von Krankenfahrten Koblenz natürlich gerne bereit Ihnen weiterzuhelfen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Gesetzliche Zuzahlung ist geregelt.
Wie auch bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Müssen Sie bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen.
Der gesetzliche Eigenanteil beträgt:
Eigentlich beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Fahrpreis. Mindestens s5 Euro und höchstens wäre es 10 Euro.
Inhaber eines Befreiungsausweises zahlen keinen Eigenanteil.
Bitte lassen Sie sich unserem Fahrpersonal eine Quittung ausstellen!
Sammeln Sie die einzelnen Quittungen. Diese reichen Sie bei Ihrer
Krankenkasse ein. Ebenso wird der Eigenanteil auf Ihre persönliche
Belastungsgrenze angerechnet.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][like_sc_header type=“h2″ size=“default“ style=“default“ align=“default“ header=“Eigenanteil bei Krankenfahrten?“ subheader=““ text=““ icon_fontawesome=““ icon_type=“hidden“ id=““ class=““][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]
Vor allem bei Serienfahrten kommt es je nach Krankenkasse. zu einer unterschiedlichen Auslegung. Bezüglich des Eigenanteils. So gibt es Krankenkassen die für jede Fahrt. Manche sogar für jede Hin- und Rückfahrt, jeweils einen Eigenanteil erheben. Außerdem gibt es auch Kassen die nur für die erste und die letzte Fahrt fordern. Bei Fahrten mit Wartezeit wird diese ausschließlich der Rückfahrt zugerechnet.
Eine Befreiung von der Zuzahlung. Können Patienten erhalten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column][like_sc_header type=“h3″ size=“small“ style=“default“ align=“default“ header=“Wann ist die Belastungsgrenze bei Krankenkasse erreicht?“ subheader=““ text=““ icon_fontawesome=““ icon_type=“hidden“ id=““ class=““][/vc_column][vc_column][vc_column_text]Belastungsgrenze:
- Grundsatz: Die 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt.
- Ausnahme: Die 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Zu Lebensunterhalt bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind.
Jedoch nur auf Antrag bei der Krankenkasse. Werden Sie dann für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen freigestellt. Erst danach brauchen Sie dann einen Eigenanteil mehr zu bezahlen.
Außerdem zählen für die Belastungsgrenze alle Zuzahlungen. Also nicht mehr nur wie bisher die für Arznei- und Verbandsmittel. Sondern auch die Fahrkosten und Heilmittel. Außerdem auch die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha- Leistungen. Sowie weitere Hilfsmittel. Kurz gesagt bewahren Sie alle Quittung auf.
Außerdem bieten einige Krankenkassen die Möglichkeit. Die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung. Der 1 bis 2 Porzent Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten.
Infolgedessen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Die Belastungsgrenze ist schneller erreicht als Sie denken.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_zigzag color=“custom“ custom_color=“#ff0044″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]City Taxi Koblenz ist eine qualitativ hochwertige, zuverlässig & moderne Mobilitätslösung. Vor allem für alle heutigen & zukünftigen Transportanforderungen in und um Koblenz.
Deshalb haben wir City Car Koblenz uns auf spezielle Fahrgäste spezialisiert. Vor allem bieten wir Krankenfahrten für alle gesetzliche Kassen,

Berufsgenossenschaften sowie für privat Versicherte an. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch eine ordenliche Rechnung. Zur Beispiel zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse. Ebenso tun wir dies nach den gesetzlichen Anforderungen.
Zusammenfassend wir von City Taxi Koblenz bieten Krankenfahrten mit Herz und Verstand an. Außerdem wir helfen und beraten. Vor allem bei allen Fragen wo Sie Hilfe benötigen. Mit anderen Worten Rufen Sie uns an sobald Fragen sind!
Telefon 0261 17934[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]